Fahrgemeinschaft
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So klappt es mit dem Autoverleihen
Autos stillstehen die meiste Zeit ungenutzt in Garagen und gen Parkplätzen herum. Warum sie in Folge dessen nicht mit anderen teilen? Dies ist eine gute Idee, doch es gibt wenige Sachen zu befolgen.
Vor allem in Metropolen entscheiden sich immer mehr Menschen gegen ein eigenes Fahrzeug. Sie zusammenbringen sich c/o Begehren ein Kiste für jedes eine Tour, verdongeln Tag oder zweitrangig ein ganzes Wochenende. Wie gleichwohl sieht dieser umgekehrte Weg aus, wenn private Autobesitzer ihr Fahrzeug verleihen oder vermieten? Sein Kiste mal kurzfristig im Bekanntenkreis verleihen, ist nicht unüblich. Doch sollten sich Konsole darüber lichtvoll sein, wer im Zweifel haftet.
Prinzipiell sind Entleiher in dieser Pflicht und zu tun sein für jedes aus entstehenden Schäden aufkommen, so Anwältin Daniela Mielchen. Komme es zu einem Unfall, werde gleichwohl die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs die Schäden c/o dem Unfallbeteiligten übernehmen. „Besteht eine Vollkaskoversicherung, reguliert sie den Schaden am eigenen Fahrzeug.“ Zu Gunsten von aus weitergehenden Zahlungen, wie etwa Selbstbeteiligungen oder Höherstufungen, zu tun sein jedoch Entleiher aufkommen.
Vor allem dann, wenn weder eine Voll- noch Teilkaskoversicherung besteht, rät Anwältin Mielchen dazu, Haftungsfragen vorab anzusprechen. Und zweitrangig, sie schriftlich zu fixieren. „Dies ist wichtig, um insbesondere dem Fahrzeugentleiher zu verdeutlichen, welche Pflichten er übernimmt“, sagt die Expertin. „Es ist zweitrangig sinnvoll festzuhalten, welche Vorschäden dasjenige Kiste hat.“ Wenn schon dieser Allgemeiner Deutscher Automobil Club rät zu Schriftlichem und bietet online Musterschreiben an.
Wer sein Kiste an Freunde und Umgang weitergibt, muss neben dieser wichtigen Frage dieser Haftung und Versicherung zweitrangig dazu sorgen, dass aus wichtigen Papiere an Bord sind. „Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss dieser Fahrzeugführer immer dabeihaben. Sie ist dieser Nachweis, dass dasjenige Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen wurde“, so dieser Gesamtverband dieser Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wer sein Fahrzeug anderen überlasse, müsse zudem vorher prüfen, ob dieser Nutzer zweitrangig im Habseligkeiten einer Führerschein ist.
Vorher dasjenige Kiste ungenutzt gen dem Parkplatz steht, kann man es zweitrangig mit anderen teilen.
Foto: dpa-tmn/Christin Klose
Dies Verleihen seiner Versicherung zu melden, ist hingegen nicht zwingend unumgänglich. „Sehr wohl ist es sinnvoll, sich die eigenen Versicherungsbedingungen genau anzuschauen, denn unter Umständen wurde dieser Versicherungsschutz gen bestimmte Fahrzeugführer oder Personengruppen wie die Familie eingeschränkt“, sagt Daniela Mielchen.
In dieser Regel kann die Versicherungsschein zweitrangig vorübergehend erweitert werden. Gefährdet ist dieser Versicherungsschutz in keinem Kern. „Die Versicherung zahlt, erhebt gleichwohl in dieser Regel die höheren Wert für jedes den zusätzlichen Fahrzeugführer und fordert unter Umständen zweitrangig eine Vertragsstrafe.“
Wer sein Kiste in der Tat regelmäßig in fremde Hände gibt und hierfür Geld nimmt, wird zweitrangig juristisch verschieden behandelt. „Leihe und Mietzins sind nicht dasjenige gleiche“, sagt Daniela Mielchen. „Im Kontext dieser Leihe stellt dieser Verleiher dem Entleiher den Gegenstand kostenlos zur Verfügung. Im Kontext dieser Mietzins hingegen wird dieser Gegenstand gegen Zahlung eines vereinbarten Mietzinses überlassen.“ Wer sein Kiste regelmäßig privat vermiete, müsse zweitrangig befolgen, dass die Einnahmen hieraus nur solange bis zu einer Grenze von 256 Euro pro Jahr steuerfrei seien.
Die gilt zweitrangig, wenn dasjenige Fahrzeug übrig Portale angeboten wird. Versichert wird dieser Wagen für jedes die Zeit dieser Vermietung übrig die Plattform, die dazu eine Verpflegungssatz erhält. Solche Portale sind gleichwohl nicht unumstritten.
„Wer ein Fahrzeug gewerbsmäßig vermietet, muss es nachdem geltendem Recht zweitrangig so c/o dieser Zulassungsstelle einloggen und versichern“, erklärt Michael Brabec vom Bundesvereinigung dieser Autovermieter (BAV). „Dann ist eine jährliche TÜV Pflicht und zweitrangig die Versicherung stuft den Wagen verschieden ein.“
Damit werde dieser besonderen Beanspruchung von Mietautos Zeche getragen. Dass von privat angebotene Mietfahrzeuge gen solchen Portalen in sehr vielen Fällen nicht solche strengeren Bedingungen erfüllten, halte dieser BAV für jedes unzulässig. Hinzu kommt: Wer dort miete, habe im Gegenzug zweitrangig keine Gewährleistung übrig den sicheren technischen Zustand des Mietwagens. Im Kontext einem professionellen Autovermieter oder Carsharing-Versorger hingegen sei dasjenige dieser Kern.
Wenn schon Daniela Mielchen sieht die private Autovermietung übrig gewerbliche Plattformen zumindest denn umstritten an. „Jeder, dieser dasjenige macht, sollte regelmäßig prüfen, ob sein Handeln nicht denn gewinnorientiert eingeordnet werden könnte. Denn dann könnten mögliche Steuernachzahlungen und Bußgelder drohen.“
Wenn schon müsse ein Autobesitzer säubern, ob die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung dasjenige Vermieten gen einer gewerblichen Plattform zulasse. Uff dieser sichereren Seite seien Automobilist von dort, wenn sie ihr Kiste rein privat weitergeben würden.
Ob Verleihen oder Vermieten – sein Kiste zu teilen, hält dieser Verkehrsclub Deutschland (VCD) im Prinzip für jedes den richtigen Weg: „Im Schnittwunde 23 von 24 Zahlungsfrist aufschieben steht ein Kiste herum, dasjenige Carsharing ist von dort ein guter Technik“, sagt Stephan Oldenburg vom VCD. Speziell in ländlichen Regionen, wo es weniger professionelle Carsharing-Angebote gebe, sei dasjenige private Teilen eines Autos ein guter Weg, Mobilität und Nachhaltigkeit zu kombinieren.
Leider sei die Versicherungswirtschaft hier noch sehr zurückhaltend und biete zu wenig Angebote für jedes privates Carsharing an. „Geht es drum, verdongeln Versicherungsvertrag für jedes mehrere Personen abzuschließen, scheuen viele Versicherungen offenbar dasjenige Risiko“, so Oldenburg.